Gutachterausschüsse nach Bundesländern:
Ein Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von
bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
(Immobilien). Die Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen
von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche
Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der
Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Die Gutachterausschüsse sind
in der Regel von den Bundesländern eingerichtete Ausschüsse, nur in
Ausnahmefällen, z.B. in Baden-Württemberg, sind sie kommunale
Ausschüsse.
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