Immobilienbewertung Immobiliengutachten Gutachter Wertgutachten Bodenrichtwerte
siehe auch:
Gutachterausschüsse nach Bundesländern:
Ein Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (Immobilien). Die Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Die Gutachterausschüsse sind in der Regel von den Bundesländern eingerichtete Ausschüsse, nur in Ausnahmefällen, z.B. in Baden-Württemberg, sind sie kommunale Ausschüsse.
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